Telekom erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Sky

Telekom erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Sky

Streit um Sky-Programme für Entertain-Kunden geht weiter

Die Deutsche Telekom und der Pay-TV-Anbieter Sky streiten über das IPTV-Angebot von Sky im Entertain-Paket. Der Münchner Bezahlsender hatte eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen und den Vertrag über die Belieferung von Sendeinhalten mit der Deutschen Telekom beendet. Diese erwirkte nun eine Einstweilige Verfügung gegen den Sofort-Stopp der Programmzulieferung von Sky an T-Home.
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Telekom wehrt sich

Nach der Entscheidung des Hamburger Landgerichts bleibt Sky nur noch das ordentliche Kündigungsrecht mit entsprechenden Fristen, berichtet die “Welt”. Sollte Sky diesen Weg wählen, dürfe der Sender seine Pakete jedoch für zwei Jahre nicht auf einer anderen Internet-TV-Plattform anbieten, da die Telekom in ihren Vertrag mit Premiere eine Exklusivitätsklausel schreiben ließ. Die Telekom will den Entertain-Nutzern auch weiterhin die Sky-Pakete anbieten. Derzeit würden zwischen den beiden Unternehmen Gespräche geführt.

Kampf um das Bezahlfernsehen

Hintergrund des Streits ist die Entscheidung der Telekom, die Fußball-Bundesliga über das hauseigene Internetfernsehen IPTV unter der Marke “Liga total” anzubieten. Bislang hatte die Telekom mit dem Sky-Vorgänger Premiere zusammengearbeitet und dessen Bilder unverändert übernommen. Nun tritt die Telekom in Konkurrenz zu dem Bezahlsender, der die Bundesligarechte für das herkömmliche Internet erworben hat.

Entertain-Neukunden müssen auf Sky verzichten

Derzeit können Entertain-Kunden das einstige Premiere-Angebot als IPTV im DSL/VDSL-Netz der Deutschen Telekom nicht mehr neu hinzubuchen. Nur T-Home Entertain-Kunden, die schon Premiere abonniert hatten, können das Sky-Programmangebot weiter empfangen.

Quelle: inside-digital

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